Allgemein und Inbetriebnahme der Attraktionen
- Die Mietpreise sind für Selbstabholer. Auf Wunsch kann gegen Berechnung ein Liefer- und Abholservice vereinbart werden. Der Liefer- und Abholservice beinhaltet nur das Bringen und Abholen der Hüpfburg. Der Auf- bzw. Abbau ist nicht enthalten.
- Die Hüpfburg darf nur im vereinbarten Einsatzzeitraum verwendet werden.
- Aufstellfläche: Die aufblasbaren Spielgeräte dürfen nur auf ebenem Rasen oder sauberem Boden (Tartan) aufgestellt werden (keine Kiesunterlage!). Bei der Verwendung auf Hartbelägen (Asphalt etc.) muss eine Schutzplane ausgebreitet werden. Ein Stromanschluss (220V) muss auf dem Platz zur Verfügung stehen. Verlängerungskabel werden nach Absprache bereitgestellt.
- Die aufblasbaren Spielgeräte dürfen erst im aufgeblasenen Zustand betreten werden.
- Das Betreten der aufblasbaren Spielgeräte mit Schuhen ist verboten. Es dürfen keine Gegenstände auf die Spielgeräte genommen werden.
- Auf den aufblasbaren Spielgeräten dürfen keine Lebensmittel konsumiert werden.
Haftung
- Die aufblasbaren Spielgeräte dürfen nie unbeaufsichtigt gelassen werden. Die Benützung von Spielgeräten/Freizeitartikeln erfolgt auf eigene Gefahr. Der Mieter ist für die Betreuung verantwortlich! Die Haftung liegt in jedem Fall beim Mieter. Es wird von Vermieterseite keinerlei Haftung übernommen.
Die Aufsichtsperson muss sicherstellen können, dass die Attraktion:
- nicht überlastet wird (Anzahl der Kinder)
- kein Kind auf die seitlichen Schutzwände klettert, daran hängt und dergleichen mehr.
- nicht überlastet wird (Anzahl der Kinder)
- Der Mieter übernimmt die Hüpfburg in sauberem und funktionstüchtigem Zustand. Eventuelle bereits bestehende Mängel bzw. Schäden bei der Inbetriebnahme sind unverzüglich zu melden. Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Der Mieter hat dafür zu sorgen, dass die Hüpfburg wieder im selben Zustand, wie ausgeliehen, zurückgebracht wird. In diesem Fall entstehen keine weiteren Kosten.
- Hüpfburgen und -matten sind zum Hüpfen da und nicht zum Sitzen oder um Streitigkeiten auszutragen. Die Seitenwände der Hüpfburgen dürfen nicht hochgeklettert oder durchgestiegen werden. Das Liegen oder Anlehnen an den Seitenwänden ist zu unterlassen.
- Die Obwohl die meisten aufblasbaren Spielgeräte mit einem Dach versehen sind, müssen sie bei stürmischen Wetter oder Regen aus Sicherheitsgründen zusammengeräumt werden. Die Haftung des Vermieters für eine Einschränkung der Nutzbarkeit durch äussere Einflüsse wird ausgeschlossen. Wird die Hüpfburg nass oder in verschmutztem Zustand (Verunreinigung durch Laub, Dreck, Kaugummis o.ä.) zurückgebracht, wird dem Mieter eine
